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Allgemeine Geschäftsbedingungen ...

§ 10 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt Ergomedien das Recht ein, das Logo von Ergomedien und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Ergomedien zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
Ergomedien behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 11 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Ergomedien innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Ergomedien ausgebessert oder ausgetauscht. Ergomedien behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 8 Abs. 4) beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Ergomedien innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 12 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet Ergomedien unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Ergomedien. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ergomedien.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ergomedien und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
Ergomedien haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

§ 13 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

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