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Allgemeine Geschäftsbedingungen ...

§ 8 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit Ergomedien dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Ergomedien keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn Ergomedien dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Ergomedien wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Ergomedien unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder Ergomedien erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Ergomedien weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
Ergomedien ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. PhotoShop Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten
Ergomedien räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt Ergomedien Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Ergomedien.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Ergomedien über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
Das Copyright für von Ergomedien selbst erstellte Objekte bleibt allein bei Ergomedien. Die Vervielfältigung und Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen Publikationen jeglicher Form ist ohne eine ausdrückliche Zustimmung von Ergomedien nicht gestattet.
Ergomedien geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Etwaige Ansprüche Dritter wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Kunde.
Der Kunde stellt Ergomedien von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Ergomedien stellen wegen eines Verhaltens, für das der Kunde nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
Ergomedien erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Schriftarten) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von Ergomedien für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Kunde hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von Ergomedien erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts usw. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens Ergomedien eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Ergomedien erhoben werden. Darüber hinaus behält sich Ergomedien das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.
Ergomedien nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Ergomedien keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Ergomedien wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
Ergomedien kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Ergomedien vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Ergomedien zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, Ergomedien über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Ergomedien dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Ergomedien z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Ergomedien unverzüglich darüber informieren.

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