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Allgemeine Geschäftsbedingungen ...

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ERGOKONZEPT Aktiengesellschaft, Geschäftsbereich Ergomedien, Yorckstr. 4 in 14467 Potsdam (nachfolgend "Ergomedien" genannt)

§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit Ergomedien gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote von Ergomedien in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Ergomedien recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt Ergomedien manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 14 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte Ergomedien nicht binnen zwei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2 Leistungsumfang
Ergomedien bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, Grafikdienstleistungen, Bannerdesign, ...
Ergomedien erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Ergomedien, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Ergomedien nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Ergomedien zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Ergomedien dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Ergomedien schriftlich darauf hingewiesen hat.
Ergomedien ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 3 Online-Bestellungen
Für einen online per Bestellformular vom Kunden erteilten Designauftrag an Ergomedien wird automatisch eine Bestätigung erzeugt und an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Diese Bestätigung hat der Kunde auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an Ergomedien auf dem Postweg oder per Fax einzusenden.
Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für durch Ergomedien erbrachte Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis in jedem Fall - nach Abnahme oder Verstreichen der Abnahmefrist - zu entrichten.

§ 4. Auftragsablauf für Online-Bestellungen
4.1 Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Kunden nimmt Ergomedien die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf.
Der Entwurf ist durch einen deutlich sichtbaren "MUSTER" - Schriftzug entsprechend als Muster gekennzeichnet. Websites werden in Form von Bildschirmscreenshots oder Ausdrucken (nach Wahl von Ergomedien) zur Prüfung und Abnahme dem Kunden übermittelt.
4.2 Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
4.3. Der Kunde hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen / Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich ein kostenloses Zweitmuster fordern.
Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die erheblich von den vom Kunden im Auftrag angegebenen Gestaltungsvorgaben abweichen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit Ergomedien diese dann bestmöglichst umsetzen kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Dieses Recht wird für alle Festpreisangebote der Standardpreisliste gewährt.

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